יא מיתיבי ר"ש בן יהודה אומר משום ר"ש אתרוג בת ששית שנכנסת לשביעית פטורה מן המעשר ופטורה מן הביעור שאין לך דבר שחייב במעשר אא"כ גדל בחיוב ונלקט בחיוב ובת שביעית שנכנסת לשמינית פטורה מן המעשר ופטורה מן הביעור שאין לך דבר שחייב בביעור אא"כ גדל בשביעית ונלקט בשביעית
11 Man wandte ein: R. Šimo͑n b. Jehuda sagte im Namen R. Šimo͑ns: Der aus dem sechsten Jahre in das Siebentjahr hineinragende Etrog ist zehntfrei und unterliegt nicht der Fortschaffung, denn nur das, was beim Wachsen pflichtig war und beim Pflücken pflichtig war, ist zehntpflichtig; der aus dem Siebentjahre in das achte Jahr hineinragende ist zehntfrei und unterliegt nicht der Fortschaffung, denn nur das, was im Siebentjahre gewachsen ist und im Siebentjahre gepflückt worden ist, unterliegt der Fortschaffung.